ADA-Schein, AEVO oder Ausbilderschein ...
... das sind alles Begriffe, die Ihnen begegnen werden, wenn Sie sich das erste Mal zu dem Thema Ausbildung beschäftigen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie benötigen, um die AEVO-Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung abzulegen. Angefangen bei den Kosten, den Schulungen bzw. Selbststudium, den Prüfungen und der Urkunde, hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Wichtige Literatur
Arbeitsgesetze Zur Prüfung zugelassenes Buch
In diesem zur schriftlichen Prüfung zugelassenen Buch befinden sich alle relevanten Gesetze um das Thema Arbeitsrecht. Das Buch ist in der AEVO-Prüfung ein wichtiges Nachschlagewerk bei Fragen zur Urlaubszeit, Betriebsrat oder Kündigungen.
Prüfungs-CheckVorbereitung auf die schriftliche Prüfung
In diesem Buch befinden sich Musterfragen, die so in der schriftlichen AEVO-Prüfung gefragt werden können. Mit dem Buch können Defizite im erlernten Stoff bei einer Prüfungssimulation aufgedeckt und beseitigt werden.
Und so werden Sie Ausbilder
Was sind die Voraussetzungen?
Ein Ausbilder muss nach dem Berufsbildungsgesetz sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Die Persönliche Eignung wird jedem grundsätzlich unterstellt, allerdings definiert das Berufsbildungsgesetz (§ 29 BBiG) einzelne Ausschlussmerkmale. Persönlich nicht geeignet ist derjenige, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder widerholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
Die Fachliche Eignung nach § 30 BBiG unterteilt sich in zwei Teile. In die berufliche und die pädagogische Eignung. Die pädagogische Eignung weist man mit dem Bestehen der „AEVO-Prüfung“ nach. Die berufliche Eignung kann auf drei Arten nachgewiesen werden.
- durch das Ablegen einer staatlich anerkannten Prüfung im gleichen Ausbildungsberuf.
- durch den Studienabschluss an einer deutschen Hochschule, wenn während des Studiums die wesentlichen Inhalte des Ausbildungsberufes Bestandteil waren.
- nach über 5 Jahren Berufserfahrung kann bei der IHK ein Antrag auf die Zuerkennung der fachlichen Eignung gestellt werden.